Wechselkennzeichen Steuer

Wechselkennzeichen Steuer für Fahrzeuge

Durch Wechselkennzeichen Steuern sparen leider nicht möglich. Die Ideen eines Wechselkennzeichen klingt für viele Fahrzeughalter erst einmal vielversprechend: Mit einem Kennzeichen können zwei Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Zusätzlich könnte das ganze zu einer Entlastung für die Umwelt führen, da man sich einen sparsamen Zweitwagen anschaffen könnte. In Österreich und der Schweiz funktioniert das auch schon sehr gut.
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Kurzzeitkennzeichen beantragen

Seit dem 01.11.2012 muss der Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen bei der verantwortlichen Zulassungsstelle abgegeben werden. Oder man nutzt den einfachen Weg über das Internet und spart sich den Gang zur Zulassungsstelle. Wenn man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, sollte man sich vorher genausten über Kosten und die Versicherung informieren. Weiterlesen

Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Auch ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen benötigt eine Versicherung, denn für eine Zulassung muss man zwangsläufig eine EVB-Nummer (Doppelkarte/Deckungskarte) vorlegen. Eine sogenannte Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann man über den herkömmlichen Gang zu seinem Versicherungsvertreter abschließen oder aber online bestellen. Weiterlesen

Kurzzeitkennzeichen Kosten

Die Gebühren für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens erhebt in der Regel die Zulassungsbehörde. Die Kurzzeitkennzeichen Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 €, dem Preis für das erstellen der Schilder in Höhe von ca. 20,00 € und der Versicherung. Weiterlesen

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen gehört zu den sogenannten Überführungskennzeichen. Es wird auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, da es in der Regel nach der Anmeldung für 5 Tage gültig ist und danach selbstständig die Gültigkeit verliert.
Das Kurzzeitkennzeichen wird vor allem für Probefahrten, zur Überführung und zur Vorführungen von beliebigen Fahrzeugen beim TÜV oder der Dekra innerhalb Deutschlands verwendet. Weiterlesen

Wechselkennzeichen in Deutschland

Informationen zum Wechselkennzeichen in Deutschland

Seit Juli 2012 ist das Wechselkennzeichen in Deutschland für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse auch erhältlich. Bei der Anmeldung eines Wechselkennzeichen sind aber einige Dinge zu beachten.
Auf den Seiten unserer Homepage versuchen wir aufkommende Fragen zu beantworten und Unklarheiten im Bezug auf das Wechselkennzeichen in Deutschland zu beseitigen.

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Rotes Kennzeichen

Als „rotes Kennzeichen“ wird in der Regel das Händlerkennzeichen bezeichnet. Es dient zur Mehrfachverwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen und wird nur noch an zuverlässige Händler bzw. Kraftfahrzeugbetriebe wie z.B. Werkstätten oder Autohäuser ausgegeben. Es ist das Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen das für Privatpersonen gedacht ist und damit auch für Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungsfahrten geeignet, für ein Fahrzeug, dass ansonsten nicht zugelassen ist. Allerdings ist es nicht nur für 5 Tage gültig und kann auch nicht nur an einem KFZ verwendet werden. Weiterlesen

KFZ Wechselkennzeichen

Informationen zu KFZ Wechselkennzeichen

Wenn Sie sich ab dem 01. Juli 2012 für ein neues KFZ Wechselkennzeichen entscheiden, müssen Sie einige Dinge bei der Wahl der Fahrzeuge, die Sie mit KFZ Wechselkennzeichen betreiben, beachten. Nach aktuellem Recht können nur Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem gemeinsamen KFZ Wechselkennzeichen ausgestattet werden.

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