Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen gehört zu den sogenannten Überführungskennzeichen. Es wird auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, da es in der Regel nach der Anmeldung für 5 Tage gültig ist und danach selbstständig die Gültigkeit verliert.
Das Kurzzeitkennzeichen wird vor allem für Probefahrten, zur Überführung und zur Vorführungen von beliebigen Fahrzeugen beim TÜV oder der Dekra innerhalb Deutschlands verwendet.

Aussehen des Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt dem herkömmlichen KFZ-Kennzeichen, allerdings fehlt das blaue Eurofeld am linken Rand des Schildes. Das Kurzzeitkennzeichen beginnt mit dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk, anschließend folgt eine Nummer die mit 03 oder nur 04 beginnt. Es besitzt zu dem ein gelbes Feld am rechten Rand. In diesem Feld ist das Ablaufdatum des Kennzeichens von oben nach unten vermerkt. Das Ablaufdatum setzt sich aus 3 Ziffernpaaren zusammen. Das erste Ziffernpaar steht für den Tag, das zweite für den Monat und das dritte für das Jahr, bezogen auf die beiden letzten Zahlen der Jahreszahl.
04 – 10 -13 bedeutet, dass in diesem Fall der 04. Oktober 2013 der letzte Tag der Gültigkeit wäre. Eine Benutzung des Fahrzeuges und des Kennzeichens nach Ablauf des 04.10.2013 ist damit nicht erlaub und man macht sich sogar Strafbar.

Kurzzeitkennzeichen

Merkmale des Kurzzeitkennzeichen

Jeder kennt die „Roten Kennzeichen“ (auch Händlerkennzeichen genannt), im Gegensatz zu diesen, die nur für gewerbliche KFZ Händler verfügbar sind, können Kurzzeitkennzeichen auch von Privatpersonen genutzt werden.
Das Kennzeichen darf dabei nur an einem Fahrzeug verwendet werden und kann nicht beliebig umgesteckt werden. Fahrzeuge an denen man das Kennzeichen nutzt, benötigen keine bestandene Abgas- oder Hauptuntersuchung. Außerdem wird auch keine Umweltplakete benötigt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht ortsgebunden und darf damit an einem beliebigen Ort zugelassen werden. Es darf wie oben schon erwähnt nur für folgende Fahrten genutzt werden:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten im Inland (Händler zum Wohnort)
  • Fahrt zur HU oder AU bei TÜV oder Dekra

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Da die Anmeldung des Kennzeichens nur ein nationaler Akt ist, darf man mit dem Kennzeichen auch nur innerhalb von Deutschland fahren. Das Fahrzeug hat mit dem Kennzeichen und dem Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente, die im Ausland nicht akzeptiert werden müssen. Es gibt aber seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen, die die Nutzung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Auf der sicheren Seite ist man bei einer Ausfuhr allerdings eher mit einem Ausfuhrkennzeichen.

Informationen zu den Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Weitere Informationen zum Kurzzeitkennzeichen,  der Versicherung und dem Beantragen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.