Informationen zu KFZ Wechselkennzeichen
Wenn Sie sich ab dem 01. Juli 2012 für ein neues KFZ Wechselkennzeichen entscheiden, müssen Sie einige Dinge bei der Wahl der Fahrzeuge, die Sie mit KFZ Wechselkennzeichen betreiben, beachten. Nach aktuellem Recht können nur Fahrzeuge der gleichen Klasse mit einem gemeinsamen KFZ Wechselkennzeichen ausgestattet werden.
Deshalb ist die neue Zulassungsvariante gerade für Haushalte mit zwei oder vier Fahrzeugen, die nicht zeitgleich genutzt werden, sehr interessant. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, in der Zeit aber auf einem privaten Grundstück (Garage oder privater Stellplatz) stehen muss. Denn nur dort hat es dann trotzdem vollen Versicherungsschutz. Dies dürfte aber für Motorrad-, Wohnmobil- und Oldtimerhalter kein Problem darstellen.
Mögliche Kombinationen
In die Gruppe der Pkw fallen Cabrios, Reisemobile oder Oldtimer. Außerdem lassen sich zwei Motorräder oder zwei Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ausstatten. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.
Alle möglichen Kombinationen:
Klasse M1 (PKW)
Möglichkeiten | PKW | Wohnmobil | Oldtimer |
PKW | möglich | möglich | möglich |
Wohnmobil | möglich | möglich | möglich |
Oldtimer | möglich | möglich | möglich |
Klasse L (Krad):
Möglichkeiten | Motorrad | Trike | Quad | Leichkraftrad |
Motorrad | möglich | möglich | möglich | möglich |
Trike | möglich | möglich | möglich | möglich |
Quad | möglich | möglich | möglich | möglich |
Leichtkraftrad | möglich | möglich | möglich | möglich |
Klasse 01 (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht):
Möglichkeiten | Anhänger |
Anhänger | möglich |
Der Vorteil gegenüber dem bekannten Saisonkennzeichen, das Oldtimer- und Cabriofahrer sehr gerne nutzen: Das Wechselkennzeichen kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Eventuell ist es auch billiger, da es bei der Nutzung von KFZ Wechselkennzeichen teilweise sehr günstige Versicherungstarife gibt.
Steuerliche Vergünstigungen sind leider bisher nicht angedacht, aber mehr dazu erfahren Sie in unserer Rubrik – Steuer.