Rotes Kennzeichen

Als „rotes Kennzeichen“ wird in der Regel das Händlerkennzeichen bezeichnet. Es dient zur Mehrfachverwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen und wird nur noch an zuverlässige Händler bzw. Kraftfahrzeugbetriebe wie z.B. Werkstätten oder Autohäuser ausgegeben. Es ist das Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen das für Privatpersonen gedacht ist und damit auch für Probefahrten, Prüfungsfahrten oder Überführungsfahrten geeignet, für ein Fahrzeug, dass ansonsten nicht zugelassen ist. Allerdings ist es nicht nur für 5 Tage gültig und kann auch nicht nur an einem KFZ verwendet werden.

Inhalt:
Aussehen des Händlerkennzeichens
Merkmale des roten Kennzeichens
Rotes Kennzeichen beantragen
Rotes Kennzeichen Kosten
Rotes Kennzeichen leihen
Rotes Kennzeichen Versicherung
Rotes Kennzeichen für Motorräder und Krafträder

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Aussehen des Händlerkennzeichens

Das rote Kennzeichen ist genau so groß wie andere Nummernschilder. Der Hintergrund des Kennzeichens ist weiß, die Schrift der Buchstaben und Ziffern rot. Zusätzlich hat das Händlerkennzeichen einen schmalen roten Rand. Neuer Kennzeichen haben auch links schon das blaue Eurofeld mit Europasternen und der Länderkennung (D). Aber auch alte Nummernschilder ohne dieses Feld sind noch im Umlauf und auch gültig.
Das Händlerkennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk (z.B. S für Stuttgart) und darauf folgt stets eine Nummer mit maximal 5 Ziffern die mit 06 beginnt. Deshalb wird das Kennzeichen alternativ auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet.

Merkmale des roten Kennzeichens

Bei anderen Kennzeichen werden die Nummernschilder einem festen Fahrzeug zugeordnet beim „roten Kennzeichen“ ist das nicht der Fall. Außerdem gehört zu diesem Kennzeichen ein Fahrzeugscheinheft oder Fahrtenheft, das stet mitzuführen ist. In diesem Heft müssen vor Fahrtantritt der Tag, die Fahrzeugmarke, der Typ und die Fahrgestellnummer vom Fahrer eingetragen werden. Dazu gehören noch ein Stempel des Händlers oder der Werkstatt und eine Unterschrift.
Die Gültigkeit beträgt nach der Bewilligung des Antrags in der Regel zunächst 1 Jahr. Wenn sich der KFZ-Betrieb nach dieser Zeit als geeignet und zuverlässig erweist, dann kann das Nummernschild auch unbefristet ausgestellt werden. Die Prüfung erfolgt hier wieder durch die Zulassungsstelle.
Geeignet ist das Kennzeichen für:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten im Inland (Händler zum Wohnort)
  • Fahrt zur HU oder AU bei TÜV oder Dekra

Das Kennzeichen muss bei einer der drei genannten Fahrten sichtbar am KFZ – vorne und hinten – angebracht werden. Alle anderen Kennzeichen müssen vor der Fahrt entfernt oder abgedeckt werden.

Rotes Kennzeichen beantragen

Ein roten Kennzeichen kann man bei der Zulassungsstelle der Stadt oder des Landkreises beantragen in dem der KFZ Fachbetrieb seinen Firmensitz hat. Die Beantragung des Händlerkennzeichens erfolgt nach strengen Richtlinien. Es muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, der dann von der Zulassungsstelle geprüft wird und anschließend gesondert entschieden wird, ob ein Rotes Kennzeichen ausgegeben wird. Zuerst muss die Zuverlässigkeit des Betriebes durch einen Sachbearbeiter der Zulassungsstelle geprüft werden. Das geschieht meisten direkt vor Ort im Betrieb, in dem sich der Sachbearbeiter ein persönliches Bild macht. Ist er von der Zuverlässigkeit überzeugt, dann kann das Rote Kennzeichen ausgegeben werden.
Allerdings hat der KFZ Betrieb nach §16 der Fahrzeug – Zulassungsverordnung keinen absoluten Rechtsanspruch auf ein Händlerkennzeichen.

So sind die Voraussetzungen für ein rotes Kennzeichen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers, belegbar durch:
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim KBA
    • polizeiliches Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Gewerbeanmeldung eines KFZ-bezogenen Betriebs
  • Bedarfsnachweis für das rote Kennzeichen

Es sind außerdem einige Unterlagen für den Antrag erforderlich. Das sollten man alles parat legen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • die Gewerbeanmeldung des Betriebs, evtl. auch Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen bei juristischen Personen
  • eVB-Nummer der Versicherung für das rote Kennzeichen
  • Auskünfte aus erwähnten Registern, sofern sie vorhanden sind, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
  • falls im Antragsformular nicht beschrieben: schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
  • evtl. Vollmacht bei Vertretung: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • Steuerbescheinigung (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer

Rotes Kennzeichen Kosten

Die Kosten für ein Händlerkennzeichen können sich stark unterscheiden, deshalb ist es schwierig hier einen genauen Betrag zu nennen. Meistens hängen sie von der Versicherungsprämie oder dem Versicherungsgesamtpaket für den Betrieb ab. Man sollte hier genausten vergleichen und sich dann entscheiden.
Die Zulassung und Antragskosten belaufen sich in der Regel auf ca. 95,00 €.

Rotes Kennzeichen leihen

Das ausleihen eines roten Kennzeichen im Bekanntenkreis ist natürlich sehr verlocken und man kann damit den Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen entgehen. Allerdings ist dies leider nicht möglich, da es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen kann. Wir raten deshalb dringend davon ab.

Rotes Kennzeichen Versicherung

Natürlich muss auch beim Händlerkennzeichen Versicherung und Steuer bezahlt werden. Die passende und eventuell günstigste Versicherung kann sich der Antragssteller selbst aussuchen.
Besteuert wird das rote Kennzeichen in der Regel mit ca. 190,00 € für Fahrzeuge und 45,00 € für Krafträder.

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Rotes Kennzeichen für Motorräder und Krafträder

Das Händlerkennzeichen speziell für Krafträder darf auch nur an Krafträdern verwendet werden. Zulässig ist allerdings die Verwundung eines roten Kennzeichens für alle anderen Fahrzeuge (Kennzeichen mit höchster Steuerstufe) an einem Motorrad bzw. Kraftrad. In diesem Fall muss auch nur ein Nummernschild am Krad angebracht werden.