Daraus resultiert natürlich eine erhebliche Ersparnis von Zeit und Geld und bei der Zulassungsbehörde auch noch von jeder Menge Verwaltungsaufwand.
Aussehen und Beschriftung des Saisonkennzeichens
Das Saisonkennzeichen gleicht dem herkömmlichen Kennzeichen, allerdings befinden sich am rechten Rand des Kennzeichens noch zusätzlich die Informationen zum Zulassungszeitraum. Dieser Zeitraum wird mit 2 Zahlen übereinandern angegeben und durch einen Strich getrennt. Die obere Zahl gibt den Monat des Beginns an und die untere den Monat des Endes inkl. diesem Monat an. Im Beispiel der Abbildung beginnt der Zulassungszeitraum am 01. April (04) des jeweiligen Jahres und endet am 31. Oktober (10).
Außerdem ist noch eine Eintragung des Zeitraums in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) nötig.
Der Zulassungszeitraum
Das Saisonkennzeichen kann für die Dauer von zwei bis elf Monaten beantragt werden. Der Zeitraum ist beschränkt und die Dauer muss an einem Stück erfolgen.
Falls der Halter das Fahrzeug doch länger nutzen möchte, ist eine förmliche Änderung des Betriebszeitraums erforderlich. Möchte der Halter den Zeitraum der Saison verkürzen oder verlängern, muss er ein neues Kennzeichen besorgen und eine neue Versicherungsbestätigung beantragen.
Im Zulassungszeitraum gilt das Fahrzeug als ordentlicher Verkehrsteilnehmer und hat den vollen Versicherungsschutz. Es kann dann auch ordnungsgemäß auf öffentlichen Plätzen oder der Straße abgestellt werden.
Was gibt es im Abmeldezeitraum zu beachten
Falls das Fahrzeug nach Ablauf des Abmeldezeitraum auf öffentlichen Straßen steht oder fährt ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.
Beim Parken auf öffentlichen Plätzen kann dem Fahrzeughalter eine Strafe und die Kosten für das Abschleppen in Rechnung gestellt werden. Außerdem kann es zu Punkten in Flensburg kommen.
Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraum sind grundsätzlich verboten. Auch wenn es sich nur um eine Probe- oder Überführungsfahrt handelt. (Für diese Fälle gibt es das Händlerkennzeichen (auch Rotes Kennzeichen genannt) und die sogenannten Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen.)
Falls der Halter trotzdem fährt liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Selbiges wird zum Teil sogar mit Haftstrafen bestraft. Sollte dem Halter bei dieser Fahrt ein Unfall passieren sind die Versicherer nicht verpflichtet zu zahlen und es drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Der Halter haftet in diesem Fall mit seinem gesamten privaten Vermögen, auch wenn er nicht der Fahrer war.
Wunschkennzeichen auch bei Saisonkennzeichen möglich
Es besteht die Möglichkeit das Saisonkennzeichen auch mit Wunschkennzeichen zu vergeben. Bei vielen KFZ-Zulassungsstellen gibt es eine Online-Reservierung die auch für Saisonkennzeichen verfügbar ist.
Kosten für das Saisonkennzeichen
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den Kosten für ein Saisonkennzeichen und die Anmeldung eines Saisonkennzeichens. Zusätzlich natürlich auch Tipps wie Sie am besten mit dem Saisonkennzeichen sparen können.
Versicherung und Steuer für Saisonkennzeichen
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den Versicherungen und der Steuer für Saisonkennzeichen und wie Sie damit sparen können.
Saisonkennzeichen für das Motorrad
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu der Nutzung des Saisonkennzeichen an einem Motorrad, damit Sie auch in Zukunft auf das richtige Kennzeichen setzen.
Saisonkennzeichen anmelden
Hier finden sie alle Informationen die Sie benötigen um ein Saisonkennzeichen erfolgreich anzumelden. Außerdem eine Checkliste mit allen wichtigen Dokumenten und Informationen.
Eine Alternative für das Saisonkennzeichen ist das Wechselkennzeichen. Viele weitere Informationen zu dem Wechselkennzeichen finden Sie auf dieser Seite.