Wechselkennzeichen PKW

Wechselkennzeichen PKW

Das neue Wechselkennzeichen für ist in Deutschland hauptsächlich für PKW und Motorrad sinnvoll. Was sie alles beachten müssen, welche Abmessungen, das Wechselkennzeichen hat und viele weiter Informationen finden Sie hier.

Sie haben zwei PKW’s der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder? Seit 1. Juli 2012 können Sie dafür ein Wechselkennzeichen erhalten. Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.

Wechselkennzeichen PKW

Folgende Kombinationen für PKW’s sind zulässig:

  • zwei PKW
  • ein PKW und ein Wohnmobil
  • ein PKW und ein Oldtimer

Weitere Fahrzeugkombinationen. Sie können die Fahrzeuge jedoch nicht zeitgleich nutzen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung des Wechselkennzeichens sind:

  • Es handelt sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen:
  • M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
  • L (z.B. Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)

Außerdem gilt:

  • Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorherigen Zulassungsvorgängen vorhanden sein.
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder vorhanden sein.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

VerfahrensablaufSie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass ihre Fahrzeuge vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge). Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.

Kosten

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens auf zwei Fahrzeuge bezogen ist und verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

Hinweis: Bei Wechselkennzeichen erhöhen sich die Gebühren bei der Zulassung, Wechsel der Erkennungsnummer, Wechsel der Kennzeichenart sowie bei Umschreibung aus einem anderen Verwaltungsbezirk – mit und ohne Halterwechsel – um 6 Euro je Fahrzeug.

Abmessung Wechselkennzeichen PKW

Wechselkennzeichen PKW Abmessung