Das Kennzeichen wird in Deutschland von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegeben, gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Es dient der Kennzeichnung von Kraftfahrahrzeugen und gegebenenfalls deren Anhängern. Außerdem als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr, zusammen mit der Zulassungsbescheinigung.
Arten von KFZ Kennzeichen
Das Standard-Kennzeichen, auch Euro-Kennzeichen genannt ist das herkömmliche Schild mit der Abkürzung der Kreisbezeichnungen bzw. dem Namen der kreisfreien Stadt oder auch dem Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde. Diese Abkürzung wird auch Unterscheidungszeichen genannt und besteht aus bis zu drei Buchstaben. Darauf folgt das Dienstsiegel der jeweiligen Stadt oder des Landkreises. Danach kommt die Erkennungsnummer bestehen aus bis zu zwei Buchstaben und einer Nummer zwischen 1 und 9999.
Am linken Rand des Schildes ist ein blauer Balken, das sogenannte Eurofeld, mit der offiziellen Abkürzung des Landes (in Deutschland ein „D“ für Deutschland).
Teilweise sieht man auch noch Kennzeichen ohne das Eurofeld an der linken Seite, diese sind alte Standard-Kennzeichen.
Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich kaum vom Standard-Kennzeichen. Am rechten Rand sind übereinander der erste und der letzte Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen Strich. Der Zeitraum der Zulassung kann zwischen zwei und elf Monaten innerhalb eines Jahres liegen. Die An- und Abmeldung geht mit diesem KFZ Kennzeichen automatisch. Der Vorteil ist, dass man dadurch Gebühren spart. Beliebte Fahrzeuge für eine Anmeldung mit einem Saisonkennzeichen sind Motorräder, Cabrios und Wohnmobile. Saisonkennzeichen dürfen maximal aus sieben Zeichen bestehen um genug Platz für den Gültigkeitszeitraum zu haben.
Seit 2012 gibt es in Deutschland auch das sogenannte Wechselkennzeichen. Es kann für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse genutzt werden. Weitere Informationen zum Wechselkennzeichen erhalten Sie auf https://www.wechselkennzeichen.net.
Für Fahrzeuge die nachweislich mindestens 30 Jahre alt sind und in einem zeitgenössischem originalem Zustand, gibt es das „Oldtimerkennzeichen“ oder auch „H-Kennzeichen„. Das KFZ Kennzeichen ähnelt dem Standard-Kennzeichen, es endet jedoch mit einem „H“.
Für Händler und KFZ-Betriebe gibt es das sogenannte Händlerkennzeichen auch bekannt als „Rotes Kennzeichen„. Das Händlerkennzeichen besteht aus dem Zulassungskürzel und einer Erkennungsnummer, beides in roter Schrift auf weißem Grund. Sie werden vergeben als KFZ Kennzeichen für Probefahrten, Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten. Dann beginnt die Erkennungsnummer in der Regel mit „05“ oder „06“. Rote Kennzeichen mit einer Erkennungsnummer die mit „07“ beginnt werden auch an Privatleute ausgegeben. Allerdings nur an Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Diese Oldtimer dürfen mit dem Kennzeichen zu Probefahrten, Bewegungsfahrten und auch zu Fahrzeugtreffen. Für die Regelmäßige Teilnahme am Straßenverkehr benötigen sie jedoch ein H-Kennzeichen.
Überführungskennzeichen
Als Überführungskennzeichen werden das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen bezeichnet. Sie dienen dazu ein Fahrzeug für kurze Zeit anzumelden um es zu überführen oder auszuführen. Aber auch zur Vorführung beim TÜV oder für eine Probefahrt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist geeignet für Fahrzeugüberführungen sowie Prüfungs- und Probefahrten. Das Kennzeichen darf nur an einem Fahrzeug genutzt werden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens für fünf Tage. Der letzte Tag der Gültigkeit ist auf dem Kennzeichen in einem großen gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Der Tag ganz oben, darunter der Monat und ganz unten das Jahr, zweistellig. Als Voraussetzung für das KFZ Kennzeichen und die Erteilung ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Versicherungsbescheinigung für die fünf Tage der Nutzung. Das Kennzeichen beginnt mit den Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks, darauf folgt eine Nummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Außerdem fehlt das Eurofeld am linken Rand.
Für Fahrzeuge der Bundes- oder Landesbehörden gibt es sogenannte Behördenkennzeichen. Sie unterscheiden sich zu Standard-Kennzeichen darin, dass sie mit einem Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirkes beginnen. In der Regel der Bezirk in dem die Dienststelle ihren Sitz hat. Darauf folgt eine Ziffernfolge die Aufschluss über die Behörde gibt.
Diplomatenkennzeichen oder Botschaftskennzeichen beginnen in der Regel mit der Ziffer „0“ (Null) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes. Nach der Plakette und dem Dienstsiegel folgt ein zwei- bis dreistelliger Ländercode und anschließend, durch Bindestrich getrennt, eine ein- bis dreistellige Zahl. Diese Zahl steht im Zusammenhang mit dem Rang des Halter. Umso kleiner die Zahl, umso höher der Rang. Diese KFZ Kennzeichen werden an Personal von Botschaften und Mitarbeiter internationaler Organisationen ausgegeben. Allerdings nicht an deutsche Staatsbürger.
Für steuerbefreite oder steuerbegünstigte Fahrzeuge gibt es das „Grüne Kennzeichen“. Es ist identisch mit dem Standard-Kennzeichen, allerdings mit grüner Schrift auf weißem Grund. Genutzt wird dieses Kennzeichen z.B. für Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Schaustellerfahrzeuge. Zur Anmeldung muss eine Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegen.
Für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es noch das Versicherungskennzeichen. Für diese Fahrzeuge genügt eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typengenehmigung Diese KFZ Kennzeichen sind keine amtlichen Kennzeichen, da sie von der KFZ-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Diese KFZ-Kennzeichen hat eine andere Form. Es hat drei Ziffern 100-999 und darunter drei beliebige Buchstaben. Das Kennzeichen gibt es in schwarz, rot, blau und grün.
Wir haben ein Video mit einer Übersicht der KFZ-Kennzeichen in Deutschland erstellt. Es werden die wichtigsten KFZ-Kennzeichen (Standard Kennzeichen, Wechselkennzeichen, Saisonkennzeichen und H-Kennzeichen) vorgestellt und die einzelnen Merkmale hervorgehoben.